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Cannabis-Legalisierung in Deutschland schreitet trotz Hindernissen voran

Am Freitag (29. September) ist es den Gegnern des deutschen Cannabisgesetzes (CanG) nicht gelungen, das Gesetz im Bundesrat zu verhindern.

Zwei wichtige „mögliche Bremser“ haben im Bundesrat, der die 16 Bundesländer vertritt, nicht genügend Unterstützung erhalten, was bedeutet, dass das Parlament „die Legalisierung von Cannabis letztlich nicht verhindern kann“.

Die Staaten gaben mehr als 80 Empfehlungen ab, wobei jedoch Bedenken hinsichtlich der beträchtlichen finanziellen und praktischen Ressourcen geäußert wurden, die jeder Staat zur wirksamen Durchsetzung der Vorschläge benötigt.

Zwar droht der Gesetzentwurf nicht mehr gänzlich vom Bundesrat vereitelt zu werden, aber es ist zu erwarten, dass sich der Fortschritt der ersten Säule weiter verzögern wird.

Was ist eigentlich passiert?

Am 16. August 2023 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf der ersten Säule ihrer Cannabis-Legalisierungsstrategie offiziell verabschiedet.

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene zu legalisieren, den Heimanbau von bis zu drei Pflanzen zu ermöglichen, gemeinnützige Cannabisanbauvereine einzuführen und – was ganz entscheidend ist – Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz zu streichen.

Nach der Zustimmung der Bundesregierung wurde der Gesetzentwurf in der vergangenen Woche erstmals an den Bundesrat weitergeleitet, um den Ländern Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Über 80 Einzelanträge wurden von den verschiedenen Ausschüssen des Bundesrates vorbereitet und eingebracht – zwei dieser Anträge waren die wichtigsten.

Zum einen kündigte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) vor der Sitzung am Freitag an, er werde „alle möglichen rechtlichen Schritte unternehmen, um gegen das Gesetz vorzugehen, wenn es in Kraft tritt“.

In dem Bemühen, das Gesetz zu stoppen, bevor es zu einer Klage kommt, hat Holetschek im Bundesrat einen Plenarantrag eingebracht, „der den Gesetzentwurf vollständig ablehnt“.

Dies wurde schließlich vom Bundesrat abgelehnt, da der Antrag im Plenum keine Mehrheit fand.

Der Vorstandsvorsitzende der deutschen Cannovum Cannabis AG, Klaus Madzia, sagte gegenüber Business of Cannabis, er glaube, dass ein Großteil der heftigen Rhetorik des bayerischen Ministers auf die bevorstehenden Landtagswahlen zurückzuführen sei, die am 08. Oktober stattfinden werden.

„Vergessen Sie nicht, dass nächste Woche in Bayern Wahlen stattfinden, daher erwarte ich, dass sich die Rhetorik nach diesen Regionalwahlen deutlich abschwächen wird. Ganz einfach, weil die Legalisierung von Cannabis unter bestimmten Mitgliedern der Konservativen in Deutschland immer ein heißes Eisen ist. Wenn man es anfasst, wird darüber berichtet.“

Zum anderen gab es einen Antrag der SPD-Minister aus Hamburg, Thüringen und Niedersachsen, der die Verabschiedung des Gesetzes von der Zustimmung der Länder im Bundesrat abhängig gemacht hätte, was ebenfalls eine berechtigte Gefahr für die Zukunft des Gesetzes darstellte.

Auch dies fand im Bundesrat keine ausreichende Unterstützung, so dass die Gefahr einer Entgleisung im Bundesrat so gut wie gebannt ist.

Wie geht es weiter?

Die Stellungnahmen des Bundesrates gehen nun an die Bundesregierung zurück, die ihrerseits eine Gegenstellungnahme vorbereitet und den Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zur Abstimmung vorlegt, der dann von den demokratisch gewählten Abgeordneten gewählt wird.

Wenn der Gesetzesentwurf das Parlament passiert, wird er zur abschließenden Beratung an den Bundesrat zurückgehen, bevor er unterzeichnet wird.

Aber wie viel wird sich in dieser Zeit an dem Gesetzentwurf ändern, wenn man bedenkt, dass die Länder mehr als 80 Änderungsvorschläge in den Bundesrat eingebracht haben?

„Der Bundesrat muss in dieser Angelegenheit nur angehört werden, hat aber kein Mitspracherecht“, erklärt Kai-Friedrich Niermann, Cannabisanwalt und Branchenexperte.

„Das liegt daran, dass es sich nicht um ein Zustimmungsgesetz, sondern lediglich um ein Widerspruchsgesetz handelt. Ein Einspruch des Bundesrates kann von der Mehrheit des Bundestages überstimmt werden.

„Diese Änderungsvorschläge können vom Bundestag berücksichtigt werden, müssen es aber nicht. Sollte der Bundesrat dann in der 2. Sitzung Einspruch erheben, indem er sich mit dem Entwurf befassen muss, kann dieser vom Bundestag abgelehnt werden.“

Er fügte hinzu, dass die Parlamentarier der regierenden Ampelfraktion bereits zahlreiche Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf angekündigt haben, von denen er bezweifelt, dass sie in den nächsten vier Wochen oder vor der zweiten Lesung des Gesetzes vollständig eingearbeitet werden können.

„Dazu müssten sich die Fraktionen der Ampelkoalition einig sein, und gegebenenfalls müssten auch die Ressorts noch einmal befragt werden, ob die Änderungen so umgesetzt werden können oder ob es ministerielle Vorbehalte gibt.

„Ich halte es daher für durchaus möglich, dass das Gesetz erst im ersten oder zweiten Quartal des nächsten Jahres verabschiedet wird.“

Herr Madzia deutete auch an, dass Verzögerungen bei der Einführung des Gesetzes immer wahrscheinlicher würden, allerdings aus anderen Gründen.

Er deutete an, dass es „immer wahrscheinlicher“ werde, dass die Bundesregierung der Verabschiedung des Gesetzes bis zum 1. Januar 2024 zustimme, aber die Einführung um drei bis sechs Monate verzögere, „um den Staaten und den Bundes- und Lokalregierungen Zeit zu geben, die Infrastruktur aufzubauen und die Freigabe zu regeln“.

Dies würde bedeuten, dass es möglicherweise auch zu einer Verzögerung bei der legalen Gründung von Cannabisclubs kommen könnte.

Hauptanliegen der Staaten

Diese mögliche Verzögerung, um den Ländern genügend Zeit für den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur zu geben, spiegelt die Aussagen vieler im Bundesrat wider.

Die Mehrheit der deutschen Bundesländer ist der Ansicht, dass die Einführung erhebliche Ressourcen und Personal erfordert, um die strengen Vorschriften des Entwurfs wirksam durchzusetzen, und viele haben zusätzliche Mittel gefordert.

Herr Neirmann erklärte: „Einige der Stellungnahmen wollen eine zu weitgehende Liberalisierung der Rechtslage verhindern.

„In einigen Stellungnahmen wurde aber auch ganz konkret der Aufwand kritisiert, der den Bundesländern bei der Durchführung der sehr detaillierten Antragsverfahren für die Zulassung von Anbauverbänden und der Kontrolle und Durchsetzung der neu hinzugekommenen Ordnungswidrigkeiten (z.B. der 200m-Verbotszonen) entstehen wird. Die Länder bemängeln insbesondere einen Mangel an Personal und finanziellen Mitteln.

„Die Anbauverbände sind so überreguliert, dass es fraglich ist, ob sich überhaupt eine relevante Anzahl von ihnen auf den Weg machen wird.“

Der Bundesrat teilte diese Ansicht nicht und vertrat mit überwältigender Mehrheit die Auffassung, dass die Schätzung der Bundesregierung von rund 1.000 Anbauverbänden „viel zu niedrig“ sei.

Herr Madzia schlug vor: „Sie haben ein deutsches politisches Gremium im Unterhaus, das sagt: ‚Wir sind ziemlich überzeugt, dass es mehr Cannabis-Clubs geben wird‘.

„Es ist also ein interessantes psychologisches Signal, dass die Regierung sagt, dass es von Anfang an mehr als 1.000 Clubs sein werden.“

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