Vorgeschlagene Änderungen des Cannabisgesetzes (CanG) als verfassungswidrig eingestuft
Eine Reihe von Änderungsvorschlägen zum Cannabisgesetz (CanG), die die Anbauverbände weiter einschränken würden, könnten noch vor dem 1. Juli eingebracht werden. Nach einer neutralen Einschätzung der Anwaltskanzlei Witzel Erb Backu & Partner könnten diese Änderungen gegen das deutsche Grundgesetz verstoßen.