Geschrieben für Business of Cannabis von Prohibition Partners Senior Analyst Alex Khourdaji
Laut einer aktuellen Anfrage des ARD-Hauptstadtstudios an alle Bundesländer in Deutschland, wurden mehr als 125 Personen aufgrund der neuen Amnestieregelungen im Zusammenhang mit der teilweisen Cannabislegalisierung in Deutschland aus dem Gefängnis entlassen.
Da das neue Cannabisgesetz in Deutschland rückwirkend gilt, können frühere Straftäter, die nach den neuen Vorschriften nicht mehr kriminalisiert würden, für ihre früheren Cannabisvergehen amnestiert werden.
Nach Erkenntnissen der ARD, ist es in der Stadt Hamm sowie in den Bundesländern Bayern und Rheinland-Pfalz bereits zu Haftentlassungen gekommen. Eine frühere Anfrage des ZDF vom 9. April 2024 ergab, dass es auch in den Bundesländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Saarland und Sachsen zu Haftentlassungen kam.
Quelle: Vorläufige Zahlen von Anfragen des ARD (05.05.2024) & ZDF (09.04.2024)
Dies sind nur die ersten Ergebnisse des Amnestieurteils, da viele Bundesländer ihre Überprüfung früherer Cannabisverurteilungen noch nicht abgeschlossen haben. Es wurde festgestellt, dass bisher etwa 216.000 Verurteilungen überprüft worden sind und 10.000 Fälle noch anhängig sind.
Bei den meisten Fällen die überprüft wurden, handelt es sich um Geldstrafen im Zusammenhang mit dem Besitz und/oder Anbau kleiner Mengen Cannabis. Bremen war eines der ersten Bundesländer, das seine Überprüfung abgeschlossen hat. Es wurden 531 Fälle untersucht, von denen in 58 Fällen neue Gesamtstrafen gebildet werden mussten und in 63 Fällen noch nicht vollstreckte Geldstrafen erlassen wurden.
In den Wochen vor der abschließenden Sitzung und Abstimmung über das neue Cannabisgesetz im deutschen Bundesrat gab es erheblichen Widerspruch von Legalisierungsgegnern, die erklärten, dass die Amnestieregelung die Justiz überfordern würde, da den Behörden nicht genug Zeit bliebe, sich vor dem Legalisierungsdatum vorzubereiten. Am 22. März 2024 sprachen sich sowohl der nordrhein-westfälische Justizminister als auch der Berliner Senator für Justiz und Verbraucherschutz im Budesrat für die Streichung der Amnestieklausel aus, die den Legalisierungsprozess verzögert oder gestoppt hätte. die den Legalisierungsprozess des Landes verzögert oder behindert hätten.
Diese Entwicklungen sind beachtliche Meilensteine auf Deutschlands Weg zur Cannabisjustiz. Dennoch bleiben einige Probleme bestehen, insbesondere die Zeit, die für die Überprüfung und Neuberechnung von Strafen in gemischten Fällen benötigt wird. Dabei handelt es sich um Fälle, in denen die mit Cannabis zusammenhängenden Straftaten nur ein Teil der Gesamtverurteilung sind und daher von einem Richter neu bewertet werden müssen, um von der Gesamtstrafe ausgenommen zu werden. Dieser Prozess ist sehr zeitaufwändig, da die Anträge langwierige Gerichtsverfahren durchlaufen müssen.
Es ist wichtig anzumerken, dass Deutschland seine Amnestieregelungen sehr schnell umgesetzt hat, denn im ersten Monat der Anwendung des neuen Cannabisgesetzes wurden über 125 Haftentlassungen vorgenommen. In Kanada beispielsweise dauerte dieser Prozess viel länger, da nach zwei Jahren der Cannabislegalisierung nur 257 Begnadigungen für einfachen Cannabisbesitz gewährt wurden. In Kanada dauerte dieser Prozess länger, da die Regierung ein ganzes Jahr nach der Legalisierung brauchte, um ein beschleunigtes Begnadigungsverfahren für einfachen Besitz einzuführen. Wenn Deutschland dieses Tempo beibehält, kann es als potenzielle Fallstudie für die Umsetzung effizienter Amnestievorschriften im Zusammenhang mit neuen Drogenlegalisierungsmaßnahmen dienen.