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Deutschland enthüllt endgültige Pläne für die Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch

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Deutschlands Pläne, Cannabis für den Freizeitgebrauch zu legalisieren, sehen die Einführung eines regulierten Marktes und einer regulierten Lieferkette vor, in der Cannabisprodukte über Fachgeschäfte und Apotheken verkauft werden.

Nach Beratungen mit Fachleuten und Interessengruppen unter Federführung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung hat sich die Bundesregierung nun auf ein Gesetzesvorhaben geeinigt.

Die Vorschläge sehen vor, dass Cannabis nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft wird, dass die Bürger bis zu 30 g Cannabis für den persönlichen Gebrauch mit sich führen dürfen, dass der Konsum in öffentlichen Räumen nach 20 Uhr erlaubt ist und dass eine Cannabissteuer eingeführt wird.

Lesen Sie mehr: Gewinner und Verlierer von Cannabis für den Freizeitgebrauch in Deutschland

Zusätzlich:

  • Es wird eine Obergrenze für THC-Grenzwerte eingeführt.
  • Werbung für Cannabisprodukte wird verboten sein
  • Für die Verpackung von Cannabisprodukten werden strenge Anforderungen gelten
  • Der Verkauf ist für Personen ab 18 Jahren bestimmt.
  • Einführung von Interventionsprogrammen für junge Menschen
  • Der persönliche Anbau einer begrenzten Anzahl von Pflanzen ist erlaubt

Die Pläne sehen auch vor, dass sich das Land für seine Versorgung auf die heimische Produktion verlässt. Dieser Punkt wurde von Experten kritisiert, da es in Deutschland derzeit etwa 4 Millionen Cannabiskonsumenten gibt, was bedeutet, dass es schwierig sein könnte, mit der Nachfrage Schritt zu halten, wenn man sich auf die heimische Produktion verlässt.

Ziel der Gesetzgebung ist nach Angaben der Regierungskoalition ein hohes Maß an Jugend- und Gesundheitsschutz für die Verbraucher sowie die Bekämpfung der Drogenkriminalität und des Schwarzmarktes.

Niklas Kouparanis, CEO und Mitbegründer des deutschen Cannabisunternehmens Bloomwell Group, wies darauf hin, dass die heimische Produktion nicht mit dem Schwarzmarkt konkurrieren könne, und dass auch die Unternehmen nicht mit dem Schwarzmarkt konkurrieren könnten, wenn sie die Kunden nicht über die zu verkaufenden Produkte informieren könnten.

Kouparanis kommentierte: „Die größte Frage bei dem aktuellen Gesetzesvorschlag ist und bleibt die Auslegung durch die Europäische Kommission. Wenn die EU-Kommission den derzeitigen Ansatz Deutschlands zur Legalisierung von Cannabis ablehnt, sollte unsere Regierung nach alternativen Lösungen suchen. Nicht nur sagen: Nun, wir haben unser Bestes gegeben.

„Der deutsche Vorschlag muss einen Plan B enthalten. Zum Beispiel würde im Rahmen des wissenschaftlichen Dachkonzepts alles mit internationalem und EU-Recht in Einklang gebracht werden. Sie können „wissenschaftliche“ Projekte landesweit und mit Zugang für jedermann durchführen.

„Die anderen Kritikpunkte sind bereits ausführlich diskutiert worden: Wenn die Kommission grünes Licht gibt, sollte die Einfuhr von Cannabis zumindest innerhalb der EU erlaubt sein, idealerweise auch außerhalb der EU.

„Der einheimische Anbau wird kurzfristig kaum in der Lage sein, die Nachfrage zu befriedigen, und er wird auch nicht mit dem illegalen Markt in Bezug auf Qualität und Preis konkurrieren können.

„Die Unternehmen sollten die Möglichkeit haben, ihre Kunden über ihre zum Verkauf stehenden Produkte zu informieren, auch wenn die Werbung verboten wird. Sonst haben sie keine Chance, mit dem illegalen Markt zu konkurrieren“.

Der Bundesverband der deutschen Cannabiswirtschaft (BvCW) zeigt sich erfreut, dass Punkte wie die Besteuerung nach dem THC-Gehalt und die Neubewertung der gesamten Cannabispflanze außerhalb des Betäubungsmittelgesetzes aufgegriffen wurden.

Dirk Heitepriem, Abteilungskoordinator für die Regulierung von Stimulanzien und Vizepräsident des Verbands der Cannabiswirtschaft (BvCW), kommentierte: „Heute ist ein guter Tag, um den Gesundheits- und Jugendschutz im Umgang mit Cannabis zu fördern. Die deutsche Cannabisbranche ist dankbar, dass die Bundesregierung die Legalisierung von Cannabis schnell und zielgerichtet vorantreibt und damit den illegalen Markt zurückdrängt.“ [Übersetzt von google]

Der Geschäftsführer des BvCW, Jürgen Neumeyer, fügte hinzu: „Die vollständige Streichung von Cannabis aus dem BtMG wird als konstruktiver Vorschlag der Cannabisindustrie begrüßt.

„Neben der Regulierung von Stimulanzien ist für die BvCW ein verlässlicher rechtlicher Rahmen für medizinische Cannabis- und Industriehanfprodukte, einschließlich Produkten mit nicht-toxischen Cannabinoiden wie CBD, wichtig.

„Die gesamte Produktionskette für Cannabis für den Freizeitgebrauch wird wahrscheinlich in Deutschland stattfinden müssen. Als Cannabisindustrie stehen wir dafür in den Startlöchern, aber wir brauchen verlässliche Rahmenbedingungen für Investitionsentscheidungen und Vorbereitungen.

„Wir freuen uns auf die weitere, praktikable Gestaltung und stehen der Bundesregierung und dem Gesetzgeber als Ansprechpartner zur Verfügung.

„Um frühzeitig eine ausreichende Produktionsmenge zu ermöglichen, sollte auch der aus ökologischer Sicht besonders vorteilhafte Freilandanbau ermöglicht werden“.

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