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Durchgesickerter Bericht enthüllt Entwurf für deutsche Cannabis-Legalisierungspläne

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Nachdem die deutsche Regierungskoalition angekündigt hat, Cannabis für Erwachsene im Jahr 2021 zu legalisieren, gibt es nun erste Einblicke, wie die Gesetzgebung des Landes aussehen könnte.

Aus einem Dokument, das dem RND zugespielt wurde, geht hervor, dass das Land in Erwägung zieht, den Besitz von bis zu 20 Gramm Cannabis von rechtlichen Konsequenzen auszunehmen.

Der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach verfasste Eckpunktebericht wurde exklusiv vom RND eingesehen, das berichtet, dass auch der Anbau von bis zu zwei Cannabispflanzen erlaubt werden kann.

Lesen Sie mehr: Deutschlands Legalisierungsschub hat den europäischen Cannabismarkt beflügelt

Darüber hinaus berichtet das RND, dass der THC-Gehalt der Pflanzen auf 15 Prozent begrenzt werden soll, wobei Erwachsene zwischen 18 und 21 Jahren nur Cannabis mit bis zu 10 Prozent THC kaufen dürfen.

Laut der deutschen Publikation wird in dem Bericht auch ein Schwerpunkt auf den Jugendschutz gelegt. So sollen die Jugendämter in der Lage sein, Jugendliche an Präventionskurse zu verweisen, wenn sie beim Besitz von Cannabis erwischt werden. Um Minderjährige noch besser zu schützen, sollen Cannabisläden reguliert werden, wobei für die Standorte der Läden ein Mindestabstand zu Schulen und Jugendeinrichtungen festgelegt wird.

Weitere wichtige Punkte, die in dem Bericht vorgeschlagen werden, sind laut RND:

  • Cannabis würde nicht mehr als Betäubungsmittel eingestuft werden.
  • Importe sind nicht erlaubt, der nationale Bedarf muss durch deutsche Produktion gedeckt werden.
  • Eine auf dem THC-Gehalt basierende Cannabissteuer könnte eingeführt werden
  • Der Verkauf von Cannabis soll in lizenzierten Geschäften erlaubt werden
  • Cannabisverkauf in Apotheken kann erlaubt werden
  • Der Schwarzmarkt könnte durch den Online-Verkauf von Cannabis weiter eingeschränkt werden
  • Für den Verkauf von Cannabis wird eine Lizenz erforderlich sein, andernfalls bleibt es eine Straftat.
  • Verkauf von synthetischen Cannabinoiden bleibt verboten
  • Werbung für Produkte könnte verboten werden

Der Bundesverband der Deutschen Cannabis-Industrie begrüßt die Ausrichtung des Gesetzes auf den Jugend- und Gesundheitsschutz, weist aber darauf hin, dass die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Schwarzmarkt verbessert werden muss.

Dirk Heitepriem, Abteilungskoordinator für die Regulierung von Stimulanzien beim Bundesverband der Cannabiswirtschaft (BvCW), erklärte: „Wir unterstützen die Orientierung am Jugend- und Gesundheitsschutz. Gleichzeitig ist es für uns als legale Cannabiswirtschaft wichtig, gegenüber dem Schwarzmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben.

„Dafür sind vor allem drei Kriterien relevant: Qualität, Produktvielfalt und Preis. Die vorgesehene THC-Obergrenze für legale Produkte würde dagegen einen großen Teil des Marktes illegal lassen und damit den Schwarzmarkt deutlich begünstigen.“[Übersetzt von Google]

Einer der wichtigsten Punkte in dem Bericht ist laut RND, dass die Werbung für legale Cannabisprodukte eingeschränkt werden soll, was der BvCW kritisch sieht.

Heitepriem erklärte: „Eine erfolgreiche Eindämmung des Schwarzmarktes erfordert eine legale Cannabisindustrie, die profitabel arbeiten kann.

„Eine wichtige Voraussetzung dafür ist die Schaffung von Markenidentitäten. Deshalb sollten informative und aufklärende Werbung und Branding insbesondere am Point of Sale – hinter einer Altersbarriere – ermöglicht werden.“[Übersetzt von Google]

BvCW-Hauptgeschäftsführer Jürgen Neumeyer fügte hinzu: „Zunächst müssen wir aber das endgültige Eckpunktepapier der Bundesregierung abwarten.

„Wir freuen uns, dass die Stimme der Cannabisindustrie bereits berücksichtigt wurde, etwa bei der THC-basierten Besteuerung und der Lizenzierung des elektronischen Handels, und wir freuen uns auf weitere konstruktive Diskussionen.“

Das Bundesgesundheitsministerium hat den RND-Bericht auf Anfrage nicht bestätigt und auf laufende Abstimmungen in der Bundesregierung verwiesen“, betonte das RND.[Übersetzt von Google]

Der CEO des deutschen Cannabisunternehmens Bloomwell Group, Niklas Kouparanis, betonte, dass der Bericht nur ein Entwurf sei und daher Vorsicht geboten sei, da bestimmte in dem Dokument enthaltene Maßnahmen möglicherweise die eigenen Ziele vereiteln könnten

Kouparanis erklärte: „Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass es sich bei dieser durchgesickerten Kopie nicht um die endgültige Version handelt, sondern um inoffizielle Informationen, die mit Vorsicht zu genießen sind.

„Unter diesen Vorbehalten begrüßen wir, dass die Bundesregierung eine flächendeckende Versorgung zu Preisen analog zum illegalen Markt anstrebt, um den illegalen Handel einzudämmen und damit mehr Jugendschutz und eine Qualitätskontrolle im Sinne der Gesundheit der Verbraucher zu gewährleisten.

„Der Rahmenentwurf konterkariert jedoch mit einigen Maßnahmen seine eigenen Ziele.

Die Maßnahme, sich auf die heimische Produktion zu verlassen, ist laut Kouparanis nicht nachhaltig, was zu einem Anstieg unregulierter Produkte durch Heimanbau führen könnte, und eine Obergrenze für den THC-Gehalt könnte dem Schwarzmarkt zugute kommen.

„Um die Nachfrage nach Cannabis für den Erwachsenengebrauch decken zu können, sollten wir importiertes Cannabis so schnell wie möglich zur Realität machen“, erklärte Kouparanis. „Die heimische Produktion allein wird kaum in der Lage sein, die Nachfrage nach Cannabis für Erwachsene in Deutschland vom ersten Tag an zu decken. Wenn in diesem Fall der Eigenanbau boomt, führt dies zu weniger kontrollierten und regulierten Produkten statt zu mehr Sicherheitsmaßnahmen für die Verbraucher.

„Es gibt auch das Problem, dass die THC-Grenzwerte dem illegalen Markt in die Hände spielen könnten.

„Positiv ist, dass der Aufbau einer flächendeckenden Vertriebsinfrastruktur auch in den ländlichen Regionen mit hoher Priorität vorangetrieben wird. Im endgültigen Entwurf des Gesetzes sollte der Online-Handel daher nicht nur berücksichtigt, sondern auch verwirklicht werden.

„Es bleibt jedoch fraglich, ob ein Endverkaufspreis von maximal zehn Euro analog zum illegalen Markt erzielt werden kann. Wir sollten daher von strengen GMP-Standards absehen und nach Möglichkeiten suchen, importiertes Cannabis so bald wie möglich zuzulassen.

„Das gibt es bereits für den medizinischen Markt.“

Kouparanis unterstreicht, dass auch die THC-basierte Cannabissteuer angepasst werden muss, und verweist auf Beispiele wie Kanada, das bisher nicht in der Lage war, den Schwarzmarkt durch einen legalen Markt zu verdrängen, und schließt sich der Meinung des BvCW zu Werbeverboten an.

„Die geplante ‚Cannabissteuer‘ muss auch an die aktuellen Herausforderungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette angepasst werden. Unter anderem werden sich die Energiepreise auch auf den heimischen Anbau auswirken“, sagte Kouparanis. „Viele US-Bundesstaaten und der kanadische Markt sind mahnende Beispiele dafür, wie schwierig es sein kann, den illegalen Markt zurückzudrängen.

„Den Cannabisunternehmen sollte daher trotz des verständlichen Werbeverbots ein Mindestmaß an Information garantiert werden.“

Anna-Sophia Kouparanis, Mitbegründerin der Bloomwell Group, fügte hinzu: „Wie im Entwurf des Legalisierungsrahmens berichtet, begrüßen wir, dass Cannabis in Zukunft nicht mehr als Betäubungsmittel angesehen werden soll.

„Dieser historische Schritt wird auch den Verwaltungsaufwand für die medizinische Cannabistherapie erheblich verringern und könnte endlich dazu führen, dass mehr chronisch Kranke von einer Therapie auf Cannabinoidbasis profitieren.

„Schließlich ist der Zugang zu Ärzten, die bereit und in der Lage sind, Patienten bei einer Therapie auf Cannabinoidbasis zu unterstützen, immer noch ein Engpass, mit dem unsere Branche konfrontiert ist.“

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