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Deutsche Verbände für medizinisches Cannabis fordern eine umfassendere Regulierungsreform

Wie berichtet von
Cannabis Gesundheit

Deutsche Verbände haben eine umfassende Reform der Vorschriften für medizinisches Cannabis gefordert, um „Bürokratie abzubauen“ und den Zugang für Patienten zu erleichtern.

Im Juli 2023 beauftragte die Bundesregierung den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – das Gremium, das dafür zuständig ist, zu entscheiden, welche medizinischen Behandlungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden – mit der Änderung der aktuellen Regelungen für die Verschreibung von medizinischem Cannabis.

Der G-BA ist dabei, vier Fachgebiete zu bestimmen, für die die bisherige Zulassungspflicht entfallen soll, um die Kostenübernahme für das Medikament zu erleichtern.

Die medizinischen Cannabisverbände des Landes sind jedoch der Meinung, dass dies nicht weit genug geht, und haben die Abschaffung der Genehmigungspflicht für alle Krankheiten gefordert, bei denen Cannabis eine medizinische Wirksamkeit gezeigt hat.

Medizinisches Cannabis ist in Deutschland seit 2017 legal und kann von jedem Arzt für Patienten mit schweren Erkrankungen verschrieben werden. Es ist eines der wenigen Länder weltweit, in denen die Behandlung in bestimmten Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden kann.

Für gesetzlich versicherte Patienten werden die Kosten für medizinisches Cannabis derzeit jedoch nur übernommen, wenn sie zuvor von der Krankenkasse genehmigt wurden.

Dieses Antragsverfahren wird von Ärzten und Patienten als „entmutigend, langwierig und bürokratisch“ empfunden, wobei 30-40 % der Anträge abgelehnt werden.

Frühere Änderungen der Verordnungen

Die Vorschriften über die Verschreibung von medizinischem Cannabis und seine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung stehen seit einiger Zeit im Mittelpunkt des Interesses.

Im März 2023 kündigte der G-BA an , dass nur noch die Erstverordnung von Cannabis und eine „grundlegende Therapieumstellung“ der Zustimmung der Krankenkassen bedürfen und nur noch in „begründeten Ausnahmefällen“ verweigert werden können.

Spätere Verordnungen, Änderungen der Dosierung oder der Wechsel zu anderen standardisierten Extrakten oder blütenbasierten Produkten bedürfen keiner erneuten Genehmigung mehr, um von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen zu werden.

Während dies weitgehend begrüßt wurde, äußerte der Branchenverband Cannabis Industry e.V. (BvCW) die Befürchtung, dass dies zu „zusätzlicher Unsicherheit“ bei Patienten und Ärzten führen könnte, und drängte auf umfassendere Änderungen.

Fordert die Abschaffung der Genehmigungspflicht

Der BvCW hat nun gemeinsam mit mehreren anderen Organisationen, die sich für medizinisches Cannabis und Patienten einsetzen, den G-BA aufgefordert, die Zulassungspflicht für alle Erkrankungen aufzuheben, bei denen sich cannabisbasierte Arzneimittel als wirksam erwiesen haben.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung, die Anfang des Monats herausgegeben wurde, forderten sie die Behörde auf, die „notwendigen Anpassungen“ vorzunehmen, um die im medizinischen Cannabisgesetz (MedCanG) festgelegte Genehmigungspflicht in den kommenden Verordnungen abzuschaffen.

Dieser Bürokratieabbau würde nicht nur zu Kosteneinsparungen für die Krankenkassen, sondern auch zu einer besseren Behandlung der Patienten führen, heißt es.

Sie fügen hinzu: „Eine optimale Versorgungssituation für die Patienten kann nur gewährleistet werden, wenn die Zulassungspflicht vollständig abgeschafft wird, damit die Patienten unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten Zugang zu der von ihnen benötigten Therapie erhalten. Gleichzeitig müssen die verschreibenden Ärzte vor Regressansprüchen geschützt werden.

„Die unterzeichnenden Verbände fordern daher den Gesetzgeber auf, die notwendigen Anpassungen im Rahmen der anstehenden Verordnungen, im Rahmen des Medizinischen Cannabisgesetzes (MedCanG) oder im Rahmen des Bürokratieabbaus im Gesundheitswesen vorzunehmen.“

Lokalen Medienberichten zufolge wurden dem G-BA 17 schriftliche Stellungnahmen vorgelegt, wobei die zur Stellungnahme Berechtigten, darunter auch die BvCW, zu einer mündlichen Anhörung vor dem Unterausschuss für Arzneimittel eingeladen wurden. Diese wird voraussichtlich in den kommenden Monaten stattfinden, woraufhin der G-BA in einer künftigen Sitzung eine endgültige Entscheidung treffen wird.

Die Erklärung wird im Namen der folgenden Organisationen abgegeben: Arbeitskreis Cannabis als Medizin e.V. (ACM), Bundesverband Deutscher Cannabis-Patienten e.V. (BDCan), Bundesverband der Cannabis-Industrie e.V. (BvCW), Bundesverband der pharmazeutischen Cannabinoid-Unternehmen e.V. (BPC), Deutsche Medizinische Cannabis-Gesellschaft e.V. (DMCG), Interdisziplinärer Arbeitskreis Brandenburger Schmerztherapeuten und Palliativmediziner e.V. (IABSP), Patientenvereinigung Selbsthilfenetzwerk Cannabismedizin e.V. (SCM), Verband der Cannabis liefernden Apotheken e.V. (VCA)

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