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Umsetzung fraglich: Der Bundesdrogenbeauftragte will stringentere Regeln für Cannabismedizin

Während sich der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Hendrik Streeck (CDU), noch im Juni eher vage bezüglich der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland äußerte, hat sich die Stimmung nur einige Wochen später bei ihm geändert.

In Gesprächen mit der Presse machte er eindeutige Aussagen, die Prognosen für die Zukunft erlauben. Und diese lassen für die Branche, Nutzer und auch Patienten nicht unbedingt nur Gutes erhoffen.

Nach der Meinung des Bundesdrogenbeauftragten stünde es fest, dass die aktuellen Regeln des Cannabisgesetzes (CanG) unbedingt nachgebessert werden müssten.

Aktuell wäre das Gesetz nicht in sich schlüssig und stringent genug, was neben dem regulären Konsum auch insbesondere den medizinischen Einsatz betrifft.

Reform der Regeln folgerichtig

Alleine die Anzahl der erlaubten Pflanzen zum Eigenanbau sei seiner Meinung nach nicht richtig kalkuliert, das geübte Grower mit drei Gewächsen bis zu einem Kilogramm Cannabisblüten ernten könnten, was eine viel zu große Menge darstellen würde.

Im Deutschen Ärzteblatt wird der Drogenbeauftragte dahingehend zitiert, dass auch die bereits von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) mit einem Gesetzesentwurf initiierte Reform der Telemedizin von ihm begrüßt würde.

Aktuell würden zu viele Menschen das natürliche Arzneimittel über Online-Apotheken erhalten und es als Genussmittel einsetzen. Dies wäre unter anderem daran zu erkennen, dass der Absatz von Medizinalhanf um 80 Prozent gestiegen sei.

Keine Blüten in der Medizin

Insgesamt spricht sich der Bundesdrogenbeauftragte jetzt klar gegen die Nutzung von Cannabisblüten aus, da diese meist geraucht würden und so die Lunge schädigten und das Risiko erhöhten, an Krebs erkranken zu können.

Der Virologe Prof. Dr. Hendrik Streeck erachtet es daher aus medizinischer Sicht für sinnvoller, wenn bei der Behandlung von Schmerzen oder Epilepsien eher Kapseln und Tropfen zum Einsatz kämen.

Er sei daher dafür, dass Cannabis in Blütenform nicht länger verschrieben werden.

Ergebnisse abwarten

Trotz der kräftig klingen Kritik, verweist Streeck aber dennoch auf die erwarteten Ergebnisse der Gesetzesevaluierung, die in zwei Teilen eingehen werden.

Im Herbst und im Frühjahr werde man sich die entsprechenden Zahlen ansehen, die unter anderem über die Entwicklung des Schwarzmarkts, über Unfälle im Straßenverkehr und die Anzahl der Konsumenten etwas Aufschluss geben.

Wichtig wäre zudem, ob es eine Zunahme von Cannabis-induzierten Psychosen gegeben hat.

Koalitionspartner SPD bislang nicht an Bord

Da derzeit ganz klar die Telemedizin im Fokus der konservativen Kräfte innerhalb der Regierung steht, dürften hier die ersten Einschnitte zu erwarten sein, wobei nicht abzusehen ist, wie sich eine Umsetzung gestalten soll.

Der Koalitionspartner der CDU – die Sozialdemokraten von der SPD – scheinen bislang nicht die Meinung des Drogenbeauftragten und der Gesundheitsministerin Warken zu teilen.

Auf eine Anfrage auf abgeordnetenwatch.de äußerte sich die zuständige SPD-Berichterstatterin im Innen- und Rechtsausschuss Carmen Wegge auf eine spezielle Nachfrage dahingehend, dass man den Gesetzesentwurf zur Einschränkung von Telemedizin in der jetzigen Form „in keinem Fall mittragen“ werde.

Barrierefreie Versorgung hat Vorrang

Anfang August stelle sie klar, dass neben dem Schutz und der entsprechenden Beratung es für die SPD eine zentrale Rolle spielen würde, dass „eine verlässliche, wohnortnahe und barrierefreie Versorgung sichergestellt ist“.

Die Versorgung mit der natürlichen Medizin auf dem digitalen Weg sei ganz besonders für chronisch kranke und schwerkranke Personen wichtig, wobei auch Menschen aus Gegenden ohne ausreichende hausärztliche Versorgung auf die Online-Angebote angewiesen wären.

Frau Wegge bestätigt, dass man weiterhin hinter dem vollzogenen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik stehe und sich dafür einsetzen werde, die Errichtung von Modellprojekten mit lizenzierten Fachgeschäften in Deutschland und sogar langfristig eine europarechtskonforme Voll-Legalisierung voranzubringen.

Beratung und Diskussionen

Erklärt werden zudem die folgenden Vorgänge, bevor tatsächlich ein Beschluss im Bundestag gefällt werden kann.

Zuerst würde der Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium im Ministerium mit Sachverständigen beraten und anschließend im Kabinett diskutiert. Daraufhin werde der Gesetzesentwurf aus dem Ministerium dem Bundestag zugeleitet, wo er von zuständigen Fachausschüssen erneut beraten wird.

Viele Verhandlungsschritte wären also in der Zukunft noch nötig, bis eine finale Lösung gefunden werden kann, wobei sich die SPD dafür starkmachen möchte, dass Cannabismedizin weiterhin gut für alle Patienten zugänglich bleibt, während der benötigte Patientenschutz gewährleistet wird.

 

Neben den politischen Akteuren erläutern auch Unternehmen sowie Fach- wie Branchenverbände aus dem Cannabisgeschäft ihre Ansichten und wissenschaftliche Erkenntnisse, die dafür sprechen, dass die Nutzung von Cannabisblüten sowie die Therapiefreiheit erhalten bleiben sollten. Die Argumente dafür werden in einem kommenden Artikel auf BusinessofCannabis in Bälde näher beleuchtet.

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