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Schweiz plant Cannabisregulierung – Gesetzesentwurf vorgestellt

In der Schweiz startete man vor zwei Jahren die ersten Pilotprojekte betreffend einer regulierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken. In Städten wie Lausanne, Zürich. Bern, Genf und Basel erhielten in der Vergangenheit mehrere Tausend Menschen über die entsprechenden Stellen an verschiedene berauschende Hanfprodukte und erste Ergebnisse über die wissenschaftlich begleiteten Modellversuche sind bekannt.

Damit ging die Schweiz bei der Hanf- und Cannabispolitik einen evidenzbasierten Weg, um herauszufinden, welche Auswirkungen eine regulierte Abgabe für alle Teilnehmer und das gesamte Land haben. Laut der schweizerischen IG Hanf seien die Ergebnisse ermutigend gewesen und weisen darauf hin, dass ein kontrollierter Sektor den Konsumenten einen sicheren Zugang zu geprüften Produkten gewährt und sie dabei vom Schwarzmarkt fernhält.

Demonstriert wurde zudem, dass mit einem solchen Cannabismodell den internationalen Drogenübereinkommen der Vereinten Nationen entsprochen werden kann, da wichtige gesundheitsorientierte Ansätze, wie Prävention und Schadensminderung, an erster Stelle stehen.

Wohl auch aufgrund dieser positiven Erfahrungen möchte man seitens der Politik in der Schweiz nun noch einige Schritte weitergehen und die aktuelle Situation verbessern. Anfang des Jahres hatte die Nationalratskommission einem Vorentwurf für ein entsprechendes Spezialgesetz, das den Anbau, Konsum, Besitz und Verkauf erlauben würde, mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Jetzt hat im Juli die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) dem Bundesgesetz über Cannabisprodukte grünes Licht erteilt, sodass der Grundstein für eine mögliche Legalisierung von Cannabis in der Schweiz gesetzt worden ist.

Öffentliche Gesundheit und Jugendprävention im Mittelpunkt

Derzeit ist der Cannabiskonsum für den Freizeitgebrauch bis auf die Teilnehmer der Pilotprojekte noch verboten, obwohl der Besitz kleiner Mengen nicht strafbar ist. Dennoch stellt Cannabis nach wie vor die am häufigsten konsumierte illegale Droge im Land dar, was der Debatte über eine Neuausrichtung der nationalen Drogenpolitik den nötigen Antrieb verschaffte.

Die SGK-N bezeichnete die derzeitige Herangehensweise bezüglich Cannabis für nicht länger tragbar, da das Verbot kaum abschreckende Wirkung hat und der Schwarzmarkthandel unter diesen Umständen floriert. Der neue Gesetzentwurf sieht einen streng regulierten Ansatz für Erwachsene vor, ohne dass der Konsum gefördert wird.

Die Produkte sollen im Idealfall in lizenzierten Geschäften oder auf eine speziell kontrollierte Weise online verkauft werden, wobei dies nicht mit der Absicht geschehen dürfe, auf diesem Wege Gewinne zu erzielen. Auf Käufe würde dann künftig eine Sondersteuer erhoben, die zur Finanzierung des Gesundheitssystems und für Programme zur Suchtprävention und -behandlung verwendet werden sollen.

Lizenzierte Geschäfte werden verpflichtet, passende Informationen über den Konsum und weniger schädliche Formen des Gebrauchs anzubieten. Dazu zählten etwa Verdampfer. Werbung für Cannabisprodukte wäre weiterhin streng verboten, während das Fahren unter Einfluss der Substanz weiterhin mit einer Null-Toleranz-Politik bestraft werden würde, berichtet gazetaexpress.com.

Das Ziel des Gesetzentwurfs im Allgemeinen ist es, die öffentliche Gesundheit und insbesondere junge Menschen in der Schweiz zu schützen.

Einige neue Rechte und höhere Strafen

Was den eigenen Anbau betreffen würde, so sieht man vor, dass Erwachsene – ähnlich wie in Deutschland und in Bälde auch Tschechien – bis zu drei weibliche Cannabispflanzen in ihrem Wohnort züchten dürfen. Andererseits sollen die Strafen für einen illegalen Verkauf und den illegalen Anbau verschärft werden, um effektiver gegen den Schwarzmarkthandel vorgehen zu können.

Da natürlich insbesondere junge Menschen geschützt werden sollen, ändert sich diesbezüglich natürlich nichts. Alle Minderjährigen bleiben selbstverständlich vollständig vom legalen Zugang ausgeschlossen.

Elias Galantay, Präsident der IG Hanf, betrachtet die Entwicklung als historischen Moment in der Schweiz. „Wir begrüßen diesen Schritt und werden den Gesetzesentwurf nach der Veröffentlichung sorgfältig prüfen, um eine faktenbasierte, verantwortungsvolle Regulierung zu unterstützen“, wird er in einer Pressemitteilung seines Verbandes zitiert.

„„Das Eintreten der Gesundheitskommission auf das Geschäft ist ein historischer Moment für die Schweizer Cannabis-Politik. Es zeigt, dass der politische Wille vorhanden ist, den Schwarzmarkt wirksam zu bekämpfen und die Konsumentensicherheit zu stärken.““

Auch die IG Hanf hofft darauf, dass die Entwicklung den Jugendschutz und wirksame Präventionsmaßnahmen stärkt, damit der Zugang von Jugendlichen auf Cannabis verhindert werden kann, während die Risiken des Konsums minimiert werden.

Chance für die Wirtschaft

Gesehen wird ebenfalls eine gewisse Chance für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Wie die IG Hanf mitteilt, erkenne man bei richtiger Handhabung Chancen für Schweizer Unternehmen. Würde „fiskale Transparenz“ geschaffen, die einen legalen, nachvollziehbaren Markt etablieren könnte, so würden neben Landwirten auch der Staat dank Steuereinnahmen profitieren. Der Innovationsstandort Schweiz würde zusätzlich gestärkt und man könne „weltweit als Vorreiter für ein adäquates Regulierungsmodell agieren.

Nach der Genehmigung des Gesetzesentwurfs durch die SGK-N wird ab Ende August die öffentliche Vernehmlassungsphase beginnen, die drei Monate andauern soll. Nach der Überprüfung der Stellungnahmen soll der überarbeitete Entwurf dem Bundesrat vorgelegt werden, bevor er in die nächsten Beratungen im National- und Ständerat geht.

Die konservative Schweizerische Volkspartei (SVP) hat bereits ihre Ablehnung des Vorschlags signalisiert und auf die möglichen negativen sozialen Folgen des Cannabiskonsums hingewiesen, auch wenn diese von den Pilotprojekten bislang nicht untermauert wurden.

Vor Sommer 2026 wird das Bundesgesetz über Cannabisprodukte aber wohl kaum in Kraft treten können, doch erscheint es auch möglich, dass es dem Volk zunächst per Referendum vorgelegt werden könnte, dass dann über das Vorhaben abstimmen kann.

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