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Deutschland genehmigt den ersten Anbauverband, während ein Flickenteppich von Anträgen eintrudelt

Geschrieben von Ben Stevens und Alex Khourdaji

Am 01. Juli begann die nächste Phase der Säule 1 des deutschen CanG-Projekts, in der die Staaten das Antragsverfahren für Anbauverbände eröffnen.

Bis heute haben 10 deutsche Bundesländer gemeldet, dass nach öffentlich zugänglichen Daten insgesamt rund 65 Anträge für Anbauverbände offiziell eingegangen sind.

Das nördliche Niedersachsen, das bisher die zweitgrößte Anzahl von Anträgen eingereicht hat, ist nun das erste und einzige Land, das einen Antrag genehmigt hat.

Trotz der wachsenden Zahl von Anträgen fordern Teilnehmer und Politiker gleichermaßen eine Straffung des komplexen und schwerfälligen Verfahrens.

 

Bundesland Anzahl der Anträge Quelle Datum Anzahl der Genehmigungen
Baden-Württemberg 20 09/07/2024
Bayern 7 02/07/2024
Berlin 1 06/07/2024
Brandenburg 0 02/07/2024
Bremen 0 09/07/2024
Hamburg 5 08/07/2024
Hessen 2 06/07/2024
Mecklenburg Vorpommern 0 04/07/2024
Niedersachsen 16 08/07/2024 1 in Oldenburg
Nordrhein-Westfalen >5 03/07/2024
Rheinland-Pfalz 4 07/07/2024
Saarland 6 09/07/2024
Sachsen K.A.
Sachsen-Anhalt K.A.
Schleswig-Holstein K.A.
Thüringen 1 08/07/2024

Baden-Württemberg hat bisher die meisten Anträge erhalten, so das Regierungspräsidium (RP) in Freiburg, das für die Erteilung von Anbaulizenzen in der Region zuständig ist.

Seit dem 01. Juli gab es acht Anträge aus dem Regierungsbezirk Freiburg, sechs aus Karlsruhe, vier aus Stuttgart und zwei aus Tübingen.

Nach Angaben des niedersächsischen Landwirtschaftsministeriums liegen inzwischen 16 Anträge aus den Städten Hannover, Osnabrück, Oldenburg, Braunschweig und Emden sowie aus den Landkreisen Harburg, Uelzen, Friesland, Emsland, Oldenburg, Wesermarsch, Peine, Vechta, Lüchow-Dannenberg, Cuxhaven und der Region Hannover vor.

Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte hat dem ‚Cannabis Social Club Ganderkesee‘ in Oldenburg die erste Genehmigung des Landes erteilt.

In Nordrhein-Westfalen sind die ersten Anträge im Regierungsbezirk Düsseldorf eingegangen , aber die Behörde kann noch keine konkrete Zahl nennen. Bei der Bezirksregierung Köln waren bis Dienstag drei Anträge eingegangen, in Detmold einer.

Bei der Bezirksregierung Arnsberg gingen zunächst ‚drei unvollständige Anträge‘ ein, so eine Sprecherin, während die Bezirksregierung Münster zunächst keinen einzigen Antrag verzeichnete.

 

 

Die Zahlen beruhen auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts öffentlich zugänglich waren.

 

Im Saarland haben sich bisher sechs Vereine beworben, so das Umweltministerium, das für die Anbaugenehmigungen zuständig ist. Es ist jedoch unwahrscheinlich, dass eines dieser Projekte in naher Zukunft genehmigt werden wird.

Das Ministerium des Bundesstaates hat festgelegt, dass es Anträge erst dann bearbeitet, wenn alle im Cannabisgesetz der Regierung aufgelisteten Dokumente und Nachweise ‚vollständig vorgelegt‘ wurden, einschließlich der Bestellung eines geschulten Präventionsbeauftragten. Berichten zufolge wird die Ausbildung im Saarland frühestens im August angeboten.

Verbände in allen Bundesländern haben sich über den übermäßigen bürokratischen Aufwand beim Antragsverfahren beschwert. Kurz vor dem 01. Juli kündigte die Bundesregierung an, dass die Bundesstaaten die Befugnis erhalten würden, ihre Vorschriften für Cannabisanbauverbände weitgehend selbst festzulegen.

Diese Aufteilung der Zuständigkeiten hat viele Regierungen der Bundesstaaten überrascht und dazu geführt, dass einige von ihnen die Vorschriften viel schneller formuliert haben als andere und einigen Staaten die Möglichkeit gegeben haben, noch strengere Anforderungen an die Antragsteller zu stellen.

Der Chef der Bayerischen Staatskanzlei, Florian Herrmann (CSU), sagte: „Wir haben schon vor einiger Zeit per Verordnung geregelt, dass pro Landkreis oder kreisfreier Stadt und 6.000 Einwohnern nicht mehr als ein Anbauverband möglich ist…Bayern setzt sich dafür ein, die Menschen vor den gesundheitlichen Risiken des Cannabiskonsums zu schützen. An diesem Kurs werden wir festhalten – deshalb setzen wir das Gesetz so restriktiv wie möglich um.“

 

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