Mit der Berufung von Prof. Dr. Hendrik Streeck zum neuen Drogenbeauftragten der Bundesregierung, musste sich Burkhard Blienert von diesem Posten verabschieden.
Damit sieht die Cannabisgemeinde und die Cannabiswirtschaft einen Befürworter der Legalisierung durch einen wegen der Corona-Pandemie bekannt gewordenen Wissenschaftler das Ruder in Deutschland bezügliche Drogenfragen übernehmen.
Dabei ist bekannt, dass der CDU-Politiker nicht unbedingt ein Freund der von der Ampel-Regierung auf den Weg gebrachten Teillegalisierung ist, sodass es erneut spannend wird, wie sich die Situation in den nächsten Monaten entwickeln wird.
Bleibt es bei der aktuellen Herangehensweise, werden stärkere Beschränkungen eingeführt, oder wird die Legalisierung von Cannabis, wie von konservativen Parteikollegen gefordert, wieder komplett zurückgenommen.
Aktuell kann man ja bereits wahrnehmen, dass sich schon verschiedene Kräfte zumindest gegen den vereinfachten Beschaffungsweg von medizinischem Cannabis über entsprechende Online-Portale starkmachen.
Diesen erscheinen die immens gestiegenen Importmengen alleine als Beweis, dass Personen zu leicht an das natürliche Arzneimittel gelangen können, die es nicht zur Linderung von Leiden, sondern einzig zum Genusskonsum gebrauchten.
Hendrik Streeck weiß zumindest, wie emotionell die Cannabisdiskussion in Teilen geführt wird und möchte daher nach eigener Aussage ideologiefrei an die Thematik herangehen. Wichtig wären daneben auch Themen wie Mediensucht und das Verhindern einer Opioidkrise in Deutschland, wie sie die USA im Moment erlebt.
Evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Politik
In der Vergangenheit hatte man hierzulande schon mehr als einmal Politiker der Christlich Demokratischen Union (CDU/CSU) auf dem Posten des Bundesdrogenbeauftragten.
Meist überstanden neben negativen Aussagen über den nachwachsenden und auch als Genussmittel genutzten Rohstoff nur lächerliche Floskeln deren Zeit.
Der Wissenschaftler Prof. Dr. Hendrik Streeck verspricht hingegen, dass er die Frage betreffend legalem Cannabis als komplex erachtet und es hier keine einfachen Antworten gäbe. Aus diesem Grund wolle er auch in erster Linie evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Politik betreiben.
Daher wolle er sich auch an die Abmachung zwischen den derzeitigen Koalitionspartnern aus SPD und CDU halten und eine Überprüfung der Cannabis-Legalisierung auf wissenschaftlicher Basis abwarten, wobei im Herbst dieses Jahres ein Zwischenbericht erwartet würde.
Streeck ist dazu aber auch in jedem Fall daran gelegen, wieder den Kritikern der Cannabisfreigabe mehr Gehör zu verschaffen, erklärt er gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland. Ihm sei sehr daran gelegen, die „Bedenken von Eltern, Polizisten, Lehrkräften und aus der Medizin besser als es in der Vergangenheit geschehen ist, in die Diskussion über Cannabis einzubeziehen“, so der bekannte Virologe.
Da Kritik seitens Justiz, Polizei und Apothekenkammern in der jüngsten Vergangenheit sowie in den langen Jahren der Prohibition in den Medien nahezu omnipräsent war, eine etwas überraschende Aussage des neuen Drogenbeauftragten.
Finale Entscheidungen erst im nächsten Jahr
Dass es der neuen Regierung daran gelegen ist, die Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland zu verändern, scheint offensichtlich.
Zu groß sind die Bedenken in den konservativen Kreisen weiterhin, auch wenn es aus Daten hervorgeht, dass die Justiz aufgrund der ausgesetzten Strafverfolgung von gewöhnlichen Konsumenten entlastet wurde. Auch dass die vielen Tonnen medizinisches Cannabis, die möglicherweise von Genusskonsumenten mit „Schlafstörungen“ genutzt werden, jetzt bereits in den Gewinnmargen der Schwarzmarkthändler fehlen, scheint nicht nur als vorteilhaft betrachtet zu werden.
Doch was genau geschehen wird, lässt sich unter den aktuellen Umständen noch nicht prognostizieren. Hendrik Streeck geht in einem Gesprächsformat mit einem Parteikollegen aber konkret darauf ein, dass erst einmal abgewartet werden müsse, was die Evaluation des Cannabisgesetzes tatsächlich erbringen wird. Im Herbst erscheine ein Zwischenbericht, im nächsten Frühjahr dann ein Endbericht.
Es werde daher nicht mehr lange dauern, bis man die ersten Daten darüber hätte, was die Auswirkungen der Teil-Legalisierung von Cannabis für die Gesellschaft gewesen sind. Dann hätte man die Grundlagen, auf denen man neu diskutieren könne, wo Umstellungen stattzufinden hätten.
Dabei spricht der Drogenbeauftragte der Bundesregierung klar aus, dass man sich bereits frage, wie man dort wieder eine „Rückabwicklung“ tätigen könnte. In welchen Bereichen erscheine es notwendig und wie könne man „das anders aufstellen“, fragt sich Streeck. Erkennen tut der Wissenschaftler aber auch sofort in diesem Zusammenhang, dass es sinnvolle Bereiche für den Einsatz von Cannabis gebe.
In erster Linie Medizinalcannabis bei Krebserkrankungen, in der Schmerztherapie und auch bei Epilepsien. Hier wären die Beweise gegeben, dass der Einsatz des natürlichen Arzneimittels „beim richtigen Konsum“ schmerz- und symptomlindernd sein könne. Man müsse daher auch eine Trennung vollziehen, was als Genussgut und was wirklich medizinisch sinnvoll konsumiert würde.
Vernünftig erscheine es Prof. Dr. Hendrik Streeck aktuell aber noch, nicht vorschnell in die Details zu gehen, sondern erst die Ergebnisse abzuwarten und sich dann eingehend mit diesen zu Beschäftigen.
Er würde ihm persönlich viel besser liegen, erst dann mit Handlungen zu beginnen, die auf Evidenz basieren. Nach einer anstehenden Veränderung der derzeitigen Situation im nächsten Jahr klingen diese Informationen dann aber doch bereits recht eindeutig.













