Am Montag, den 4. April 2024, fanden zwei Expertenanhörungen zu den Gesetzen ‚zur Änderung des Cannabiskonsumgesetzes und des Gesetzes über medizinisches Cannabis‘ und dem ‚Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Straßenverkehrsvorschriften‘ statt. Beide Änderungsvorschläge wurden zuvor in ihrer ersten Anhörung im Bundestag am 16. Mai 2024 diskutiert . In beiden Anhörungen haben Experten und Parteien den jeweiligen Ausschüssen ihre Meinung zu den Gesetzesänderungen mitgeteilt.
Was die Änderungen im Straßenverkehr betrifft, wollte die Mehrheit den THC-Grenzwert für Autofahrer anheben, mit Ausnahme der konservativen Unionsfraktion (CDU/CSU), die einen Antrag gegen die Erhöhung des THC-Grenzwerts einbrachte.
Die Diskussion um die Gesetzesänderungen des CanG und des MedCanG wird weiterhin heftig geführt. Fachleute und Branchenexperten kritisierten die Überregulierung der Cannabisanbauverbände, da sie den illegalen Markt stärken könnte. Die Gewerkschaft der Polizei (Gdp) äußerte ihre Bedenken, da sie die Legalisierung von Cannabis in dem Land als unausgereiftes Projekt ansieht, und Ärzteverbände forderten gezieltere Präventionsinitiativen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
Änderungen der Cannabisanbauvereinigung
Der Gesundheitsausschuss hielt eine Anhörung ab, um die Gesetzesänderungen des CanG zu diskutieren, wobei der Schwerpunkt auf den Cannabisverbänden lag. Während der Anhörung kritisierten der Deutsche Hanfverband (DHV), die Bundesverbände der Cannabiswirtschaft (BvCW) und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Cannabisanbauverbände (BCAv) das Gesetz und seine Änderungen, insbesondere das Verbot des Angebots von gebündelten Dienstleistungen wie Wärme, Strom und Energie sowie das Verbot, dass sich mehrere Cannabisanbauverbände denselben Standort teilen.
Die Branchenexperten wiesen darauf hin, dass das Gesetz durch weitere Beschränkungen für Cannabisanbauverbände den illegalen Markt stärken würde, da es die Ineffizienz, die Kosten und den Zeitaufwand erhöhen und damit die Gründung vieler potenzieller Anbauverbände verhindern würde.
Während der Anhörung wies die Gewerkschaft der Polizei (Gdp) auf Bedenken hin, die jedoch mit der Unausgereiftheit der Legalisierungspläne des Landes und den Problemen im Zusammenhang mit den Kontrollen der Cannabisanbauverbände durch die Bundesländer zusammenhingen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und möglicherweise zu locker sein könnten.
Auch die Ärzteverbände Bundesärztekammer (BÄK) und Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) äußerten sich besorgt über den Jugendschutz und forderten mehr gezielte Präventionsmaßnahmen.
Änderungen im Straßenverkehr
Im Zusammenhang mit dem ‚Sechsten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften‘ diskutierten der Verkehrsausschuss und Experten den Plan, einen einheitlichen gesetzlichen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml Tetrahydrocannabinol (THC) im Blutserum während der Fahrt einzuführen. Eine Erhöhung des THC-Grenzwerts wurde von Experten überwiegend befürwortet. Die Deutsche Polizeigewerkschaft und die Unionsfraktion waren jedoch dagegen, da sie befürchteten, dass eine Erhöhung zu mehr Verkehrsunfällen führen würde.
Während der Anhörung wies der Präsident des ADAC, Gerhard Hillebrand, darauf hin, dass der derzeitige Grenzwert von 1ng/ml zu niedrig sei und zu viele Fehlalarme verursache. Daher wäre ein Grenzwert von 3,5 ng/ml ausreichend. Auch Stefan Tönnes, Leiter der Abteilung für Forensische Toxikologie am Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Frankfurt am Main, teilte diese Ansicht.
Obwohl viele Experten den erhöhten Grenzwert unterstützten, waren einige der Meinung, dass er immer noch zu niedrig sei. Fabian Steinmetz, leitender Toxikologe bei Delphic HSE, erklärte, dass es eine Ungleichbehandlung von Cannabis im Vergleich zu Alkohol gegeben habe und sprach sich für einen THC-Grenzwert von 10 ng/ml als Gegenstück zum 0,5-Promille-Grenzwert für Alkohol aus.
Der Änderungsantrag zur Erhöhung des THC-Grenzwerts stieß hingegen auf den Widerstand der Deutschen Polizeigewerkschaft und der Unionsfraktion. Marco Schäler, der Geschäftsführer der Verkehrskommission der Deutschen Polizeigewerkschaft, wies darauf hin, dass die Verwendung von Speicheltests und zusätzlichen Untersuchungen zu kostspielig wäre und dass der derzeitige Grenzwert von 1ng/ml moderat und gültig ist.
Zu beachten ist auch, dass die Unionsfraktion, bestehend aus den konservativen Parteien CDU und CSU, am 25. April 2024 einen Antrag mit dem Titel „Für die ‚Vision Zero‘ und gegen die Anhebung des Cannabis-Grenzwerts im Straßenverkehr“ eingebracht hat, der darauf abzielt, die Erhöhung des THC-Grenzwerts zu stoppen und damit ein Fahrverbot für Cannabiskonsumenten zu verhängen.
Nächste Schritte
Nach den Anhörungen am Montag wird der Bundestag am Donnerstag, den 6. Juni 2024, über die beiden Änderungsanträge zum CanG und zum Straßenverkehrsgesetz sowie über den Antrag der Unionsfraktionen abstimmen, die Erhöhung der THC-Grenzwerte am Steuer zu stoppen.